Frage: Bedeuten die neuen Regelungen nicht zwangsläufig das Aus für kleine Emissionshäuser und Sachwertinvestments von weniger als fünf Millionen Euro?
Antwort des bsi: Gerade Fonds unter fünf Millionen Euro profitieren bei höchstens fünf Anlegern von deutlichen Erleichterungen. Diese gibt es auch für andere Fallgestaltungen. Im Übrigen hängt die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen nicht von der Größe ab.

Sind klassische 6b-Fonds aufgrund der Höchstgrenze von 60 Prozent Fremdkapital nun tot?
Ja, wenn diese als Publikums-AIF mit einem über 60 Prozent liegenden Fremdkapital-Anteil ausgestaltet sind (was regelmäßig der Fall sein dürfte). Möglicherweise können 6b-Fonds aber als Spezial-AIF aufgelegt werden. Dort gibt es Begrenzungen für den Fremdkapital-Anteil.

Stimmt es, dass Nachschusspflichten mit dem KAGB ausgeschlossen sind?
Ja, Nachschusspflichten sind gesetzlich ausgeschlossen.

Private Placements wird es ohne BaFin-Genehmigung nicht mehr geben?
Private Placements gibt es im KAGB gar nicht mehr. Das KAGB unterscheidet zwischen Publikums- und Spezial-AIF. Letztere richtet sich an professionelle und sog. semi-professionelle Anleger. Für beide Fondsgattungen und deren Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) gibt es Genehmigungserfordernisse.

Weitere Informationen rund um das KAGB haben wir hier für Sie zusammengestellt. Unser Vertriebsleiter Thomas Soltau beantwortet weitere Fragen im Interview.